Hundetrainer in Thüringen

Im Herzen der Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich der Freistaat Thüringen auf einer Fläche von rund 16.200 Quadratkilometern und bietet rund 12,1 Millionen Menschen eine Heimat. Da die Menschen zudem eine ausgeprägte Tierliebe haben, leben auch zahlreiche Haustiere in Thüringen. Laut Statistik lag die Zahl der in Thüringen registrierten Hunde im Jahr 2016 bei etwa 145.000. Unter den Thüringerinnen und Thüringern finden sich demnach zahlreiche Hundehalter/innen, die potentielle Kunden für die Hundeschulen und Hundetrainer in Thüringen sind.

Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Thüringen:

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen, doch ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Tier ist kein Selbstläufer. Eine solide Hundeausbildung ist daher unerlässlich und kann unter anderem mithilfe der Hundetrainer in Thüringen bewerkstelligt werden. Auch ansonsten bietet der Freistaat Thüringen gute Bedingungen für ein Leben mit Hund. Die facettenreiche und vielerorts ursprüngliche Natur laden zu Erkundungstouren mit Hund ein. Hier sind unter anderem die folgenden Naturräume zu nennen:

  • Thüringer Wald
  • Kyffhäuser
  • Hohe Rhön
  • Helme-Unstrut-Niederung
  • Orlasenke
  • Südharz

Längst nicht alle Hunde in Thüringen leben auf dem Land, denn der Anteil an Stadthunden ist nicht zu verachten. Die höhere Bevölkerungsdichte in beispielsweise Erfurt, Gera, Jena, Weimar, Gotha und Eisenach sorgt auch für einen beträchtlichen Anteil an Hunden in den Städten. Parks und Grünflächen stehen hier ebenso wie Hundeschulen, Hundevereine und Hundetrainer zur Verfügung. Es gibt in den städtischen Räumen Thüringens somit zahlreiche Möglichkeiten, Hunde auszulasten und zu erziehen.

Das Landeshundegesetz für Thüringen

Noch vor einigen Jahren war die Thüringer Gefahrenhundeverordnung die einschlägige Rechtsnorm zur Hundehaltung in Thüringen. Diese gilt allerdings nicht mehr und wurde durch das Thüringer Tiergefahrengesetz abgelöst, das wiederum in Verbindung mit der Thüringer Chippflichtverordnung zu betrachten ist. Eine wesentliche Veränderung, die sich durch die Reform ergeben hat, war die Abschaffung der Rasseliste. In Thüringen wird die Gefährlichkeit eines Hundes somit nicht nur aufgrund seiner Rasse angenommen. Stattdessen erfolgt die Einstufung als gefährlicher Hund stets durch behördliche Feststellung im Einzelfall. Wenn ein Hund gebissen hat oder anderweitig durch aggressives beziehungsweise gefahrdrohendes Verhalten auffällt, kann er als gefährlich eingestuft werden. Durch einen späteren Wesenstest kann die Gefährlichkeit allerdings widerlegt werden.

Das Thüringer Tiergefahrengesetz umfasst nicht nur besondere Auflagen für die Haltung eines gefährlichen Hundes, sondern widmet sich auch der Hundehaltung im Allgemeinen. So muss jeder Hund mit einem Mikrochip versehen werden. Weiterhin ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend. Maulkorb- und Leinenpflicht für gefährliche Hunde gelten noch zusätzlich. Halter/innen gefährlicher Hunde müssen außerdem volljährig, zuverlässig und sachkundig sein.

Der Hundeführerschein in Thüringen

Eine grundsätzliche Pflicht zum Ablegen des Hundeführerscheins besteht für Hundehalter/innen in Thüringen nicht. Nichtsdestotrotz kann es sinnvoll sein, einen Hundetrainer in Thüringen aufzusuchen oder einen Kurs an einer Hundeschule zu machen, um mehr über Hunde und den richtigen Umgang mit ihnen zu lernen. Im Falle eines gefährlichen Hundes setzt die Erlaubnis einen Sachkundenachweis voraus, weshalb der Hundeführerschein dann doch Pflicht ist.