Im Nordosten Deutschlands präsentiert sich das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern auf einer Fläche von rund 23.200 Quadratkilometern als wahres Naturparadies. Die Ostsee sowie Naturräume wie die Vorpommersche Boddenlandschaft, die Mecklenburgische Seenplatte und die Schaalseeregion sind nur einige Beispiele für die herrliche Natur, durch die sich Mecklenburg-Vorpommern auszeichnet. Urlaub mit Hund erfreut sich hier großer Beliebtheit, während zugleich viele der rund 1,6 Millionen Einwohner/innen von Mecklenburg-Vorpommern selbst Hunde halten.
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern:
Auch in den Städten Mecklenburg-Vorpommerns, zu denen unter anderem Schwerin, Rostock, Greifswald, Wismar und Neubrandenburg gehören, leben viele Menschen mit Hund. In der Regel ist ein Vierbeiner eine Bereicherung für das gesamte Leben und ein überaus treuer und zuverlässiger Begleiter. Ohne eine grundlegende Hundeausbildung geht es allerdings nicht. Spätestens wenn sich Probleme ergeben, steht der Besuch einer Hundeschule oder bei einem Hundetrainer in Mecklenburg-Vorpommern an. Dort hat man einen kompetenten Ansprechpartner und bekommt die Gelegenheit, aktive Zeit mit seinem Vierbeiner zu verbringen.
Die in Mecklenburg-Vorpommern geltende Verordnung über das Führen und Halten von Hunden wird auch einfach Hundehalterverordnung genannt und beinhaltet die landesrechtlichen Regelungen zur Hundehaltung. Diese sind als allgemeine Regeln zum Zusammenleben von Mensch und Hund gedacht und dienen in besonderem Maße der Abwehr von Gefahren, die von Hunden ausgehen können. Die Hundeverordnung in Mecklenburg-Vorpommern sieht eine allgemeine Leinenpflicht, eine Aufsichtspflicht des Halters und eine Kennzeichnung des Hundes vor.
Für das Halten und Führen gefährlicher Hunde gelten in Mecklenburg-Vorpommern besondere Auflagen. Zunächst ist festzuhalten, dass die folgenden Hunderassen auf der Rasseliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu finden sind:
Bei Hunden dieser Rassen wird grundsätzlich die Gefährlichkeit vermutet, weshalb diese auch als Kampfhunde bezeichnet werden. Allerdings ist diese Gefährlichkeitsvermutung widerlegbar, indem der Hund einen Wesenstest durchläuft und erfolgreich besteht.
Weiterhin sieht die Hundeverordnung von Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit vor, die Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall behördlich festzustellen. Hunde, die bissig, aggressiv oder anderweitig auffällig sind, können demnach als gefährlich eingestuft werden. Halter/innen solcher Tiere müssen strenge Auflagen erfüllen und dürfen nur mit Erlaubnis gehalten werden.
Grundsätzlich ist der Hundeführerschein in Mecklenburg-Vorpommern nicht verpflichtend. Halter/innen gefährlicher Hunde erleben die Situation aber vollkommen anders, denn ohne Sachkundenachweis haben sie keine Chance auf die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes. Betreffende Personengruppen tun daher gut daran, einerseits an der Hundeausbildung zu arbeiten und andererseits die erforderliche Sachkunde zu erwerben, indem sie den Hundeführerschein machen. In all diesen Belangen sind die Hundeschulen und Hundetrainer in Mecklenburg-Vorpommern die richtigen Anlaufstellen.