Hundetrainer in Sachsen

Im Freistaat Sachsen leben rund 4 Millionen Menschen, die zu einem nicht zu verachtenden Teil Hunde halten. Der Hund gehört zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland und begleitet dementsprechend auch viele Sächsinnen und Sachsen durch den Alltag. Diejenigen, die ihren Vierbeiner adäquat auslasten oder an der Hundeerziehung feilen möchten, sind bei einem Hundetrainer in Sachsen an der richtigen Adresse. Zudem gibt es noch Hundeschulen und Hundevereine, die ebenfalls lohnende Anlaufstellen sein können.

Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen:

Unabhängig von der Hundeausbildung in Sachsen präsentiert sich der Freistaat auf seiner Fläche von rund 18.450 Quadratkilometern als facettenreiches Bundesland mitten in Deutschland. Insbesondere die reizvollen Naturräume sind hier hervorzuheben und laden zu ausgedehnten Erkundungstouren ein. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang vor allem die folgenden Landschaften:

  • Sächsisch-Niederlausitzer Heideland
  • Vogtland
  • Mittleres Erzgebirge
  • Osterzgebirge
  • Westerzgebirge
  • Elstergebirge
  • Sächsische Schweiz
  • Leipziger Land
  • Oberlausitz

Wer es etwas städtischer mag, kommt in Sachsen ebenfalls auf seine Kosten. Zu den größten Städten des Freistaats gehören unter anderem Dresden, Leipzig und Chemnitz. In der Umgebung findet sich ein Ausgleich in der Natur, wobei auch die Städte selbst Parks und andere Grünanlagen bereithalten. Diese werden ebenso stark von den Hundehaltern frequentiert, die so ausreichend Platz für sich und ihre Vierbeiner vorfinden, ohne auf die gut ausgebaute Infrastruktur des urbanen Lebens verzichten zu müssen. Hundeschulen und Hundetrainer dürfen da auch nicht fehlen und leisten wichtige Beiträge zur Hundehaltung in Sachsen.

Das Landeshundegesetz für Sachsen

Der Freistaat Sachsen verfügt über ein eigenes Hundegesetz und etabliert durch dieses unter anderem eine Rasseliste. Bei der betreffenden Rechtsnorm handelt es sich um das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Demnach werden Hunde als gefährlich eingestuft, wenn die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde oder aufgrund der Rassezugehörigkeit vermutet wird. Letzteres bezieht sich auf die Rasseliste, die in Sachsen die folgenden Listenhunde aufführt:

  • (American) Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Der Handel und die Zucht mit gefährlichen Hunden ist in Sachsen verboten. Die Haltung bedarf der Erlaubnis und geht mit den folgenden Voraussetzungen einher:

  • Volljährigkeit des Halters
  • Zuverlässigkeit des Halters
  • Sachkunde des Halters
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund
  • angemessene und sichere Haltungsbedingungen

Außerdem gilt für gefährliche Hunde eine grundsätzliche Maulkorb- und Leinenpflicht. Ein allgemeiner Leinenzwang besteht im Gegensatz dazu nicht. Wenn der Hund nicht in die Kategorie der gefährlichen Hunde fällt, erweist sich die Hundehaltung in Sachsen als weitaus weniger streng.

Der Hundeführerschein in Sachsen

In Sachsen ist der Hundeführerschein grundsätzlich nicht Pflicht. Hundehalter/innen können sich aber auf freiwilliger Basis beispielsweise an einen Hundetrainer in Sachsen wenden, um den Hundeführerschein zu machen. Nur diejenigen, die einen gefährlichen Hund halten, müssen zwingend einen Sachkundenachweis vorlegen. Die theoretische und praktische Prüfung des Hundeführerscheins weist die erforderliche Sachkunde nach und bringt Halter/innen der offiziellen Erlaubnis ein großes Stück näher.