Das Bundesland Hessen zählt insgesamt mehr als 6,2 Millionen Einwohner/innen und ist daher hinsichtlich der Bevölkerung das fünftgrößte der sechzehn Bundesländer Deutschlands. Dass hier auch zahlreiche Hunde leben, steht somit außer Frage, schließlich gilt der Hund nicht nur als bester Freund des Menschen, sondern ist auch eines der beliebtesten Haustiere Deutschlands. Viele hessische Haushalte sind daher ebenso das Zuhause eines Hundes, der in der Regel als Familienmitglied betrachtet wird.
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Hessen:
Hundetrainer in Hessen sind sowohl im ländlichen Raum als auch in den Städten tätig. In beispielsweise Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Gießen, Fulda, Hanau und Offenbach am Main und Umgebung haben Hundehalter/innen in der Regel eine beträchtliche Auswahl an Hundeschulen, Hundesportvereinen und Hundetrainern. In Hessen gibt es somit verschiedene Möglichkeiten, die Hundeausbildung voranzutreiben. Dabei geht es vor allem darum, den Vierbeiner zu erziehen und die Bindung zu stärken. Darüber hinaus kann gezieltes Hundetraining der Sozialisierung zugutekommen und dem Hund Abwechslung und Auslastung bieten. Hundetrainer in Hessen befassen sich somit nicht nur mit Problemhunden, sondern sind für alle Hunde und ihre Halter/innen da.
Malerische Mittelgebirgslandschaften prägen das landschaftliche Erscheinungsbild Hessens und laden zu ausgedehnten Spaziergängen ein. Besonders schön ist es, wenn man seine hessische Heimat mit Hund erkunden kann. Der Westerwald, der Taunus, das Mittelrheingebiet oder auch das West- und Osthessische Bergland sind faszinierende Naturräume, die Hessen direkt vor ihrer Haustür finden. Aber auch das urbane Leben hat seinen Reiz und kann mit Hund bewältigt werden, obgleich es hohe Anforderungen an die Vierbeiner stellt. Unabhängig davon, wo man lebt beziehungsweise unterwegs ist, sollte man als Hundehalter in Hessen wissen, was zu beachten ist.
Als Landeshundegesetz fungiert in Hessen die Hundeverordnung, deren komplette Bezeichnung Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden lautet. Anhand dessen wird bereits deutlich, dass es um die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und den Schutz vor gefährlichen Hunden geht. Das Halten von gefährlichen Hunden erfordert demnach eine Erlaubnis. Zunächst ist aber festzustellen, was gefährliche Hunde im Sinne der hessischen Hundeverordnung sind. Einerseits sind dies Hunde, die bereits gebissen haben oder anderweitig auffällig geworden sind. Andererseits wird die Gefährlichkeit bei den folgenden Hunderassen pauschal angenommen:
Während beim Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier die Gefährlichkeit unwiderleglich vermutet wird, können andere vermeintliche Kampfhunde durch einen bestandenen Wesenstest von der Einstufung als gefährliche Hunde ausgenommen werden.
In vielen öffentlichen Bereichen gilt in Hessen eine grundsätzliche Leinenpflicht. Diese trifft somit nicht nur gefährliche, sondern alle Hunde. Dass das Halten und Führen gefährlicher Hunde in Hessen mit besonderen Auflagen verbunden ist, sollten Halter/innen wissen. Diese müssen volljährig, zuverlässig und sachkundig sein.
Während die Zuverlässigkeit eines Hundehalters durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses belegt werden kann, bietet es sich an, die Sachkunde durch den Hundeführerschein nachzuweisen. Grundsätzlich ist dieser in Hessen zwar nicht verpflichtend, aber zumindest in Zusammenhang mit gefährlichen Hunden ist er doch ein Muss. Interessierte können sich an die Behörden wenden oder einen Hundetrainer in Hessen konsultieren.