Hundetrainer in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg erstreckt sich im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland auf einer Fläche von rund 35.750 Quadratkilometern und gehört damit zu den größten Bundesländern Deutschlands. Auch hinsichtlich der Einwohnerzahl nimmt Baden-Württemberg im Vergleich zu den anderen Bundesländern einen der oberen Plätze ein, denn hier leben rund 11,1 Millionen Menschen. Darüber hinaus ergab eine statistische Erhebung aus dem Jahr 2017, dass in baden-württembergischen Haushalten etwa 1,1 Millionen Hunde leben. Dementsprechend gibt es auch viel zu tun für Hundetrainer/innen in Baden-Württemberg.

Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Baden-Württemberg:

Baden-Württemberg ist nicht nur die Heimat vieler Menschen, sondern auch zahlreicher Hunde. In städtischen Gebieten, wie zum Beispiel Stuttgart, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Reutlingen, Pforzheim, Heilbronn und Ulm, ist es kein Problem, einen baden-württembergischen Hundetrainer ausfindig zu machen, der Unterstützung bei der Hundeerziehung bietet. In Baden-Württemberg leben allerdings nicht nur Stadthunde, denn auch auf dem Land ergeben sich gute Lebensbedingungen für Mensch und Tier. Dafür sorgen unter anderem die folgenden Naturräume:

  • Schwäbische Alb
  • Alpenvorland
  • Nördlinger Ries
  • Allgäu
  • Schwarzwald
  • Odenwald
  • Oberrheinische Tiefebene
  • Keuperland
  • Spessart

Waldreiche Gebiete und andere ursprüngliche Naturräume machen den landschaftlichen Reiz von Baden-Württemberg aus. Unabhängig davon, ob man in der Stadt, auf dem Land oder in der Natur unterwegs ist, kann ein Hund ein exzellenter Begleiter sein. Dazu muss der Vierbeiner allerdings auch gut erzogen sein. Andernfalls können Spaziergänge sowohl in der Stadt als auch auf dem Land zu einer wahren Tortour werden, weil der Hund macht, was er will.

Baden-Württemberg bietet gute Bedingungen für die Hundehaltung und verfügt über ein weit verzweigtes Netz an Hundeschulen und Hundetrainern. Diese sind neben den Tierärztinnen und Tierärzten in Baden-Württemberg die ersten Anlaufstellen, wenn es um den Hund geht. Hundehalter/innen sollten durch gezieltes Training die Basis für ein harmonisches Zusammenleben schaffen und zugleich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Hundehaltung in Baden-Württemberg kennen.

Das Landeshundegesetz für Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg verfügt über ein eigenes Landeshundegesetz, das im Jahr 2000 als Polizeiverordnung über das Halten von gefährlichen Hunden in Kraft trat. In diesem Zusammenhang ist auch von der baden-württembergischen Kampfhundeverordnung die Rede, denn darin werden Kampfhunde aus zwei Kategorien und gefährliche Hunde kategorisiert.

Kampfhunde der ersten Kategorie sind die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und ihre Mischlinge. Diesen Hunden wird eine besondere Gefährlichkeit unterstellt, die allerdings durch eine Verhaltensprüfung widerlegt werden kann. Darüber hinaus gibt es noch die Kampfhunde durch Rassezugehörigkeit und Feststellung im Einzelfall aus der Kategorie 2. Demnach können Hunde der folgenden Rassen im Einzelfall in Baden-Württemberg als Kampfhunde gelten, sofern die Kampfhundeeigenschaft amtlich festgestellt wurde:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bordeaux Dogge
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Tosa Inu

Unabhängig von der jeweiligen Rasse gelten zudem Hunde als gefährlich, die durch bissiges, aggressives oder gefahrdrohendes Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren aufgefallen sind. Halter/innen von Kampfhunden und gefährlichen Hunden müssen besondere Auflagen erfüllen. Dazu gehört eine Maulkorb- und Leinenpflicht, die Kastration des Tieres und auch der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.

Wissenswert ist zudem, dass Hundehaltern in Baden-Württemberg ansonsten keine besonderen Pflichten auferlegt werden, sofern sie keinen Kampfhund oder gefährlichen Hund halten. Teilweise definiert aber das Landeswaldgesetz eine Leinenpflicht für alle Hunde. Diese erstreckt sich auf den Bereich von Wassertretanlagen, Kinderspielplätzen sowie Spiel- und Liegewiesen. Weiterhin ist auch das Landesjagdgesetz einschlägig und untersagt den unkontrollierten Freilauf in nicht befriedeten Teilen von Jagdbezirken.

Der Hundeführerschein in Baden-Württemberg

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern schreibt Baden-Württemberg keinen verpflichtenden Hundeführerschein oder anderweitigen Sachkundenachweis vor. Die Arbeit mit einem Hundetrainer in Baden-Württemberg lohnt sich trotzdem, denn in der Hundeschule oder im Zuge anderweitigen Trainings können sich Mensch und Tier beispielsweise auf den Hundeführerschein und/oder die Verhaltensprüfung vorbereiten. Aber auch ohne unterstellte Gefährlichkeit des Hundes lohnt es sich, Zeit und Energie in die Hundeerziehung zu investieren. Mithilfe eines versierten Hundetrainers lernen baden-württembergische Hundehalter/innen, wie sie angemessen mit ihrem Hund umgehen und diesen zu einem angenehmen Begleiter für alle Lebenslagen erziehen. Zudem wird der Hund ausgelastet, sozialisiert und gefördert.