Mit knapp 18 Millionen Einwohner/innen ist Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Die Bevölkerung verteilt sich auf rund 34.110 Quadratkilometer, wodurch es insbesondere in den Metropolregionen teilweise eng sein kann.
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen:
Die Menschen lassen es sich aber dennoch nicht nehmen, Hunde zu halten und ihr Leben mit einem Vierbeiner zu teilen. Insbesondere in den folgenden Großstädten und Metropolregionen kann das Zusammenleben von Mensch und Tier aber sehr herausfordernd sein:
In der allgemeinen Wahrnehmung steht Nordrhein-Westfalen vor allem für Industrie. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Naturräume in NRW gibt. Diese sind ebenfalls in großer Zahl vorhanden und bieten Abstand zum stressigen Alltag in der Stadt. Insbesondere für Menschen mit Hund ergeben sich in Nordrhein-Westfalen vielfältige Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Vierbeiner etwas zu erleben. Hervorzuhebende Landschaften sind unter anderem:
Wer im Wald, rund um die Felder, in der Stadt oder im Park mit Hund unterwegs ist, muss sich auf seinen Vierbeiner verlassen können. Eine gute Erziehung ist hier das A und O und kann durch die Unterstützung eines Hundetrainers in NRW erreicht werden. Im Zuge des Trainings geht es nicht nur um etwaige Auflagen der nordrhein-westfälischen Hundegesetze, sondern vor allem um ein harmonisches Zusammenleben und einen grundlegenden Gehorsam.
Wer einen Hund in Nordrhein-Westfalen hält, sollte mit den betreffenden Regelungen vertraut sein und unter anderem wissen, dass im öffentlichen Raum vielfach Leinenpflicht herrscht. Gegebenenfalls sind somit ausgewiesene Auslaufflächen aufzusuchen, die Hunden zum freien Auslauf ohne Leine vielerorts zur Verfügung stehen.
Das Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen definiert zunächst allgemeine Pflichten, zu denen unter anderem die Leinenpflicht gehört. In besonderem Maße geht es im Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalens um gefährliche Hunde. Dabei handelt es sich um Hunde, deren Gefährlichkeit festgestellt wurde. Darüber hinaus fallen auch Hunde der folgenden Rassen in die Kategorie der gefährlichen Hunde, weil ihre Gefährlichkeit aufgrund der Rasse vermutet wird:
Darüber hinaus kennt das Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen noch Hunde bestimmter Rassen. Bei diesen Hunderassen wird zwar auch eine Gefährlichkeit vermutet, aber diese kann durch einen Wesenstest widerlegt werden. Dies gilt für die folgenden Hunderassen und ihre Kreuzungen:
Als Halter/in eines gefährlichen Hundes benötigt man in Nordrhein-Westfalen einen Sachkundenachweis. Es bietet sich also an, den Hundeführerschein zu machen und sich beispielsweise mithilfe eines erfahrenen Hundetrainers in Nordrhein-Westfalen auf die betreffende Prüfung vorzubereiten. Auch für Halter/innen großer Hunde ist ein Sachkundenachweis verpflichtend. Nur wer einen kleinen beziehungsweise nicht gefährlichen Hund hält, kann in NRW auf den Hundeführerschein verzichten. Grundsätzlich ist es aber immer sinnvoll, sich eine gewisse Sachkunde anzueignen und mehr Kompetenz als Hundehalter/in zu erlangen.
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