Das Saarland ist mit rund 2.570 Quadratkilometern das kleinste Flächenland unter den Bundesländern Deutschlands. Dementsprechend ist die Einwohnerzahl mit rund 987.000 im Vergleich zu den anderen Ländern gering. Im Südwesten der Bundesrepublik präsentiert sich das Saarland somit als beschauliches Bundesland. Zugleich besticht es durch eine hohe Lebensqualität, die unter anderem auch Hundehalter/innen zu spüren bekommen. Reizvolle Naturräume und kompetente Hundetrainer sorgen im Saarland für gute Bedingungen zur Hundehaltung.
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise im Saarland:
Obwohl das Saarland industriell geprägt ist und bedeutende Städte wie Saarbrücken und Saarlouis beherbergt, finden sich hier ebenfalls reizvolle Landschaften. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die folgenden Naturräume zu nennen:
Wer gerne mit dem Hund in der Natur unterwegs ist, findet im Saarland exzellente Bedingungen vor. Aber auch in der Stadt können sich saarländische Hunde wohlfühlen. Eine gute Hundeerziehung ist dabei das A und O und schafft die Basis für ein harmonisches Zusammenleben. Dementsprechend lohnt es sich, die Hundevereine, Hundeschulen und Hundetrainer im Saarland in Anspruch zu nehmen.
Im Saarland ist die Hundehaltung weit verbreitet, unterliegt aber auch gewissen Auflagen und Vorschriften. Einschlägig ist hier die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland. Dabei ist vereinfacht auch von der Hundeverordnung die Rede. Diese hat das Ziel, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, indem sie die Haltung gefährlicher Hunde regelt. Zunächst ist dabei auf die Rasseliste zu verweisen, die Auskunft darüber gibt, welche Hunderassen im Saarland als gefährlich gelten. Als Listenhunde gelten hier der (American) Pit Bull Terrier, der American Staffordshire Terrier und der Staffordshire Bullterrier.
Unabhängig von der Rassezugehörigkeit werden im Saarland zudem Hunde als gefährlich eingestuft, die sich als bissig, aggressiv oder gefahrdrohend gezeigt haben. Die Haltung gefährlicher Hunde ist im Saarland erlaubnispflichtig. Die betreffende Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter sachkundig, volljährig und zuverlässig ist. Darüber hinaus muss eine angemessene und sichere Unterbringung des Tieres gewährleistet werden. Zudem müssen Halter/innen die zumeist für gefährliche Hunde geltende Leinenpflicht beachten. Halter/innen anderer Hunde müssen dahingegen nicht viel bedenken, sollten aber wissen, ob beispielsweise auf kommunaler Ebene eine Leinenpflicht für alle Hunde gilt.
Im Saarland ist der Hundeführerschein grundsätzlich nicht Pflicht. Halter/innen gefährlicher Hunde können so allerdings einen Sachkundenachweis erlangen und dadurch die Chancen auf die Erlaubniserteilung erhöhen. Ansonsten kann es ebenfalls sinnvoll sein, sich eingehend mit dem Hund und seinen Bedürfnissen und Verhaltensweisen zu befassen. So lernt man viel für das Zusammenleben mit dem Vierbeiner, indem man bei einem Hundetrainer im Saarland die Schulbank drückt und nicht nur mit dem Hund auf dem Hundeplatz trainiert.