Im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich das Land Brandenburg auf einer Fläche von rund 29.600 Quadratkilometern. Rund 2,5 Millionen Menschen sind in Brandenburg beheimatet und genießen das Wechselspiel zwischen der Metropolregion Berlin/Brandenburg und dem ländlichen Raum Brandenburgs, der unter anderem durch die folgenden Naturparks, Biosphärenreservate und Schutzgebiete besticht:
Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger lieben nicht nur die Natur, sondern auch Hunde und teilen ihr Leben mit einem Vierbeiner. Felder, Wälder und insgesamt viel Natur schaffen ideale Voraussetzungen für die Hundehaltung in Brandenburg. Aber auch in den Städten, wie zum Beispiel Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt an der Oder, sind Hunde allgegenwärtig und für ihre Halter/innen treue Begleiter.
Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Brandenburg:
In den Städten und ländlicheren Regionen besteht somit ein nicht zu verachtender Bedarf an Hundeschulen und Hundetrainern in Brandenburg. Dort sind all diejenigen an der richtigen Adresse, die die Hundeerziehung ernst nehmen und sich professionelle Unterstützung wünschen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Rahmenbedingungen der Hundehaltung in Brandenburg zu kennen.
In Brandenburg existiert mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden, kurz Hundehalterverordnung, ein Landeshundegesetz. Dieses enthält umfassende Regelungen zur Hundehaltung und besagt unter anderem, dass Grundstücke gegen das unbeabsichtigte Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein müssen. Im Falle von gefährlichen Hunden ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht gegen den Willen des Halters das Grundstück verlassen können. Eine ausbruchssichere Einfriedung ist somit ein Muss. Weiterhin ist die Haltung gefährlicher Hunde in Mehrfamilienhäusern untersagt, sofern keine entsprechende Erlaubnis erteilt wird.
Angesichts der besonderen Auflagen für die Haltung gefährlicher Hunde in Brandenburg stellt sich natürlich die Frage, welche Hunde in Brandenburg als gefährlich gelten. Dies sind zunächst die folgenden Hunderassen:
Darüber hinaus wird für Hunde der folgenden Rassen eine Gefährlichkeit angenommen, die allerdings durch einen Wesenstest widerlegt werden kann:
In Brandenburg ist der Hundeführerschein zwar nicht verpflichtend, aber sehr sinnvoll. Halter/innen gefährlicher Hunde können damit ihre Sachkunde nachweisen. Ein solcher Nachweis ist auch für Hundehalter/innen im Allgemeinen sehr sinnvoll, denn so lernen sie viel über Hunde und die angemessene Haltung. Der Erwerb des Hundeführerscheins lässt sich wunderbar mit dem Besuch einer Hundeschule verbinden. Ansonsten lohnt es sich, nach einem geeigneten Hundetrainer in Brandenburg Ausschau zu halten. Als Mensch erwirbt man viel Wissen, während der Hund ebenfalls fleißig Kommandos lernt, den Gehorsam übt und mit Artgenossen sozialisiert wird.