Hundetrainer in Sachsen-Anhalt

Auf rund 20.450 Quadratkilometern bietet das Land Sachsen-Anhalt fast 2,2 Millionen Menschen eine Heimat. Die Tierliebe der Menschen in Sachsen-Anhalt zeigt sich unter anderem anhand dessen, dass Hunde allgegenwärtig und in vielen Haushalten vorhanden sind. In den ländlichen Räumen und den städtischen Gebieten herrscht gleichermaßen eine große Begeisterung für den Hund als besten Freund des Menschen. Hundetrainer in Sachsen-Anhalt werden somit landesweit gebraucht und leisten einen wichtigen Beitrag zum harmonischen Zusammenleben von Mensch und Tier.

Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen-Anhalt:

Sachsen-Anhalt bietet facettenreiche Naturräume, die unter anderem von Hundehalterinnen und Hundehaltern stark besucht werden. Hier sind insbesondere die folgenden Landschaften hervorzuheben:

  • Harz
  • Magdeburger Börde
  • Fläming
  • Saale-Unstrut-Triasland
  • Dübener Heide
  • Unteres Saaletal
  • Dessau-Wörlitzer Gartenreich
  • Drömling
  • Colbitz-Letzlinger Heide
  • Fiener Bruch

Neben ursprünglicher Natur hat Sachsen-Anhalt ebenfalls einige sehenswerte Städte zu bieten. Dabei handelt es sich unter anderem um Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau. Unabhängig davon, wo man lebt, bieten sich viele Freizeitmöglichkeiten mit Hund. Einerseits kann man Streifzüge durch die Natur unternehmen, andererseits bieten sich Besuche im Park oder in einem Auslaufgebiet an. Hundeschulen, Hundevereine und Hundetrainer in Sachsen-Anhalt gibt es ebenfalls in großer Zahl, wodurch in Sachen Hundeausbildung vielfältige Angebote bestehen. Den Hunden in Sachsen-Anhalt und ihren Haltern wird somit einiges geboten.

Das Landeshundegesetz für Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren, das die öffentliche Sicherheit gewährleisten soll. Darin wird unter anderem eine Rasseliste definiert, auf der die folgenden Hunderassen zu finden sind:

  • (American) Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier

Dabei handelt es sich um vom Gesetz vermutete gefährliche Hunde, deren Haltung nur bei einem bestandenen Wesenstest erlaubt ist. Dadurch müssen die Hunde der betreffenden Rassen ihr sozialverträgliches Verhalten unter Beweis stellen. Unabhängig von der Rassezugehörigkeit kann die Gefährlichkeit eines auffälligen Hundes im Einzelfall auch behördlich festgestellt werden.

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird in Sachsen-Anhalt nicht nur der Wesenstest vorausgesetzt. Die Haltung ist zudem an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Volljährigkeit des Halters
  • Zuverlässigkeit des Hundehalters
  • persönliche Eignung des Hundehalters
  • Kennzeichnung des Hundes
  • Sachkunde des Halters

Handelt es sich bei dem Vierbeiner um keinen gefährlichen Hund nach dem Hundegesetz in Sachsen-Anhalt, gelten diese strengen Auflagen nicht. So existiert beispielsweise keine allgemeine Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt. Allerdings kann kommunal oder regional durchaus ein Leinenzwang bestehen.

Der Hundeführerschein in Sachsen-Anhalt

Der Hundeführerschein ist der richtige Sachkundenachweis für alle, die in Sachsen-Anhalt einen gefährlichen Hund halten. Aber auch alle anderen Hundehalter können auf diesem Wege umfassende Kenntnisse und Kompetenzen erlangen, die ihnen im Umgang mit ihrem Hund zugutekommen. Wer beispielsweise einen Hundetrainer in Sachsen-Anhalt aufsucht, sollte einerseits an der Erziehung des Hundes arbeiten und andererseits selbst fleißig lernen. Auch ohne allgemeine Hundeführerschein-Pflicht in Sachsen-Anhalt lohnt es sich folglich, diesen Schritt zu gehen und sich auf freiwilliger Basis dem Sachkundenachweis zu widmen.