Hundetrainer in Rheinland-Pfalz

Das Bundesland Rheinland-Pfalz beheimatet auf einer Fläche von rund 19.850 Quadratkilometern knapp 4,1 Millionen Einwohner/innen. Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern, Trier und Koblenz sind bedeutende Städte in Rheinland-Pfalz. Zudem gibt es viele ländliche Gebiete, die von reizvollen Landschaften geprägt sind. Hervorzuhebende Landstriche in Rheinland-Pfalz sind unter anderem:

  • Eifel
  • Dahner Felsenland
  • Dauner Maare
  • Pfälzerwald
  • Mittelrheintal
  • Westerwald
  • Hunsrück
  • Moseltal

In Rheinland-Pfalz findet man einerseits wirtschaftliche Zentren und andererseits ursprüngliche Naturräume. Menschen aus Rheinland-Pfalz, die ihre Hundeliebe ausleben möchten, finden in der Stadt und auf dem Land gute Bedingungen vor.

Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz:

Dafür sorgen nicht zuletzt auch die Hundeschulen, Hundevereine und Hundetrainer in Rheinland-Pfalz. So kann man sich hinsichtlich der Hundeausbildung in kompetente Hände begeben und den Gehorsam seines Vierbeiners aktiv fördern. Dies ist nicht nur wegen etwaiger gesetzlicher Bestimmungen wichtig, sondern schafft auch die Grundlage dafür, dass der Hund zu einem guten Begleiter im Alltag wird.

Das Landeshundegesetz für Rheinland-Pfalz

Auf Landesebene hat Rheinland-Pfalz ein eigenes Hundegesetz erlassen und widmet sich darin gefährlichen Hunden. Das Landesgesetz über gefährliche Hunde untersagt die Zucht, Vermehrung und den Handel mit gefährlichen Hunden. Weiterhin dürfen betreffende Hunde nur mit entsprechender Erlaubnis gehalten werden und müssen haftpflichtversichert sowie durch einen Chip gekennzeichnet werden. Dabei stellt sich die Frage, welche Hunde im Sinne des rheinland-pfälzischen Landeshundegesetzes als gefährlich gelten. Zunächst sind dabei die folgenden Rassen zu nennen:

  • (American) Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Darüber hinaus werden Hunde, die bissig, aggressiv oder besonders angriffslustig sind, als gefährlich im Sinne des Gesetzes eingestuft.

Der Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz

Mit verhaltensauffälligen beziehungsweise gefährlichen Hunden ist der Besuch einer Hundeschule oder eines Hundetrainers ein Muss. Durch gezieltes Training können Probleme aktiv angegangen werden. Halter/innen gefährlicher Hunde sollten nicht nur ganz besonders darauf achten, dass ihre Hunde gut erzogen sind, sondern sich auch um einen Sachkundenachweis kümmern. Dieser kann erlangt werden, indem man den Hundeführerschein macht. Nur unter dieser Voraussetzung besteht die Chance auf die erforderliche Erlaubnis.

Grundsätzlich schreibt Rheinland-Pfalz den Hundeführerschein nicht verpflichtend vor. Dieser ist auch nicht erforderlich, um eine Leinenpflicht zu umgehen, denn ein allgemeiner Leinenzwang existiert hier nicht. Nichtsdestotrotz kann es sinnvoll sein, an einer Schulung rund um den Hund teilzunehmen und sich eine gewisse Sachkunde anzueignen. Dadurch wird man zu einem besseren Hundehalter und stellt zugleich Verantwortungsbewusstsein unter Beweis.