Hundetrainer in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Stadtstaat im Norden der Bundesrepublik Deutschland und die Heimat von rund 1,9 Millionen Menschen. Auch Hunde dürfen da nicht fehlen und bevölkern Hamburg in großer Zahl. Menschen, die in Hamburg leben und einen Hund halten, müssen aber bedenken, dass das Tier mit dem Leben in der Großstadt zurechtkommen muss. Darüber hinaus ist die Hundehaltung in Hamburg mit gewissen Vorschriften verbunden, die unbedingt zu berücksichtigen sind.

Übersicht der Hundeschulen in den Stadtteilen von Hamburg:

Als eine der Metropolen Deutschlands präsentiert sich Hamburg als pulsierende Großstadt. Das urbane Leben steht einer Hundehaltung keineswegs im Wege, sofern man einige Dinge beachtet. Hundeschulen und Hundesportvereine in Hamburg sind gute Anlaufstellen für alle, die etwas mit ihrem Vierbeiner unternehmen und zugleich Gleichgesinnte treffen möchten. Außerdem sollten Hundefreunde wissen, dass nicht nur das Hamburger Umland gute Freizeitmöglichkeiten mit Hund bietet. Auch in Hamburg selbst kann man viel mit Hund unternehmen und beispielsweise Hundewiesen und Auslaufflächen besuchen. Dort kann sich der Hund austoben und mit Artgenossen tollen.

Ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund erfordert eine gute Hundeerziehung. Zudem sollten Hundehalter/innen um die Bedürfnisse ihres Hundes wissen und diesen gerecht werden. Die Hundetrainer in Hamburg leisten diesbezüglich Aufklärungsarbeit und schulen ihre Klienten, so dass diese zu echten Hundeverstehern werden. Mitunter können diese den Hundeführerschein als Sachkundenachweis erlangen, während der Hund eine fundierte Grundausbildung erhält und zu einem zuverlässigen Begleithund wird.

Das Landeshundegesetz für Hamburg

In einer Großstadt wie Hamburg stellt das gesellschaftliche Zusammenleben ohnehin eine Herausforderung dar. Hunde gehören zwar ohne Frage zum Hamburger Stadtbild, allerdings gelten für die Hundehaltung hier gewisse Vorschriften. Wie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland üblich, existiert auch in Hamburg ein Landeshundegesetz. Maßgebend ist hier das Hundegesetz sowie die Durchführungsverordnung zum Hundegesetz. Daraus gehen unter anderem die folgenden Regeln für die Haltung und Führung von Hunden in Hamburg hervor:

  • Anmeldung im Hunderegister
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • Leinenpflicht

Neben diesen allgemeinen Regeln, die grundsätzlich für alle Hunde in Hamburg gelten, gibt es noch spezielle Vorschriften für gefährliche Hunde. Darunter fallen Vierbeiner, die auffällig geworden sind und daher als gefährlich eingestuft wurden, und die folgenden Rassen:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Bei diesen Hunderassen wird stets eine Gefährlichkeit angenommen. Darüber hinaus kennt das Hamburger Hundegesetz auch noch Hunderassen, denen zwar zunächst eine Gefährlichkeit unterstellt wird, bei denen aber ein bestandener Wesenstest zu einer Freistellung führt. Dies gilt für die folgenden Hunderassen und entsprechende Mischlinge:

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Der Hundeführerschein in Hamburg

Wenn Hunde Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder für den Fall, dass die unterstellte Gefährlichkeit widerlegt werden soll, ist es an der Zeit, eine Hundeschule oder einen Hundetrainer in Hamburg aufzusuchen. Aber auch Hundehalter/innen, die sich einfach einen gut erzogenen Vierbeiner an ihrer Seite wünschen, sind hier goldrichtig. Dabei ist auch immer wieder vom Hundeführerschein die Rede, der in Hamburg nicht verpflichtend ist. Wer dennoch diesen Sachkundenachweis erwirbt, kann eine Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht erwirken und zudem fachliche Kompetenz als Hundehalter/in aufbauen.