Hundetrainer in Bremen

Die Freie Hansestadt Bremen präsentiert sich als Stadtstaat im Nordwesten Deutschlands und besteht aus den beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Insgesamt leben hier rund 680.000 Menschen auf knapp 420 Quadratkilometern. Darüber hinaus sind in vielen Haushalten in Bremen noch Haustiere vorhanden, die für mehr Leben in dem sogenannten Zwei-Städte-Staat Bremen sorgen. Insbesondere die Hunde fallen dabei auf, denn diese sind auch im Stadtbild allgegenwärtig.

Übersicht der Hundeschulen in den Stadtteilen von Bremen:

Übersicht der Hundeschulen in den Stadtteilen von Bremerhaven:

Bremen präsentiert sich einerseits als Metropolregion, verfügt andererseits mit den Wesermarschen, der Wümmeniederung, der Thedinghäuser Vorgeest, dem Verdener Wesertal und der Wesermünder Geest über interessante Naturräume. Entlang der Flüsse Geeste, Ochtum, Lesum und Wümme findet man auch in der Großstadt idyllische Natur vor. Bremerinnen und Bremer mit Hund nutzen diese Gebiete gerne für ausgedehnte Spaziergänge. Die Parks und anderen Grünflächen Bremens dürfen ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Hundeschulen, Hundesportvereine und Hundetrainer in Bremen sorgen zudem für verschiedene Möglichkeiten der Hundeausbildung unter fachlicher Anleitung.

Unabhängig davon, ob es um den Grundgehorsam, Hundesport, die Begleithundeausbildung oder einen Hundeführerschein geht, können Hundetrainer in Bremen und Bremerhaven die richtigen Anlaufstellen sein. Diese kennen die örtliche Gesetzgebung und sind zudem auf dem Gebiet des Hundetrainings sehr erfahren. Als verantwortungsvoller Halter kann man davon profitieren und sollte ohnehin die Rahmenbedingungen der Hundehaltung in Bremen kennen.

Das Landeshundegesetz für Bremen

Das Gesetz über das Halten von Hunden dient als Hundeverordnung für Bremen und regelt die Hundehaltung. Demnach besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren und bei Versammlungen eine grundsätzliche Leinenpflicht. Zudem dürfen nur geeignete Personen Hunde in der Öffentlichkeit führen.

Wenn es um gefährliche Hunde geht, gelten in Bremen noch besondere Auflagen. Für diese gilt eine grundsätzliche Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Außerdem müssen diese durch einen Mikrochip gekennzeichnet werden. Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls abzuschließen. Darüber hinaus ist bei gefährlichen Hunden, die sich als bissig erwiesen haben, ein Maulkorb Pflicht. Kam es jedoch im Rahmen der Verteidigung ihrer Aufsichtsperson oder bei der eigenen Verteidigung zu den Beißvorfall, wird dem Hund keine Gefährlichkeit unterstellt. Ansonsten wird nicht nur bei auffälligen Tieren, sondern auch bei Hunden der folgenden Rassen eine Gefährlichkeit angenommen:

  • Pitbullterrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Die Gefährlichkeit kann allerdings bei unauffälligen Tieren durch einen Wesenstest oder eine bestandene Begleithundeprüfung widerlegt werden, was unter anderem zu einer Befreiung von der Maulkorbpflicht führt.

Der Hundeführerschein in Bremen

Wer einen auffälligen beziehungsweise gefährlichen Hund in Bremen hält, muss als Halter eine besondere Zuverlässigkeit unter Beweis stellen und zudem über eine entsprechende Sachkunde verfügen. Letztere lässt sich durch den Hundeführerschein nachweisen, der aber grundsätzlich in Bremen nicht verpflichtend ist. Unabhängig davon sollten Hundehalter/innen bei Hundetrainern in Bremen nicht nur die Hundeerziehung verfolgen, sondern auch selbst viel über Hunde und ihre Haltung lernen. Dadurch erlangen sie nicht nur einen Qualifikationsnachweis, sondern werden zu kompetenten Hundehaltern.